Abmahnungen wegen Bildern aus einer Pressedatenbank

Es scheint mittlerweile ein Naturgesetz des Internets zu sein, dass einen irgendwann auch mal eine Abmahnung trifft. Wenn schon Menschen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen bekommen, die nicht mal einen Internetanschluss haben, ist die Chance, dass es einen nicht trifft relativ klein. Ich bin seit knapp 18 Jahren im Netz, insofern war es schon ein kleines Wunder, dass es mich erst so spät getroffen hat. Was war also passiert?

Für die Berichterstattung im Racingblog nutze ich fast ausschließlich Fotomaterial, dass aus den Pressebereichen der Teams und Hersteller stammt. Fast alle Zugänge zu den Mediendatenbanken bedürfen einer Akkreditierung, das heißt, man muss nachweisen, dass man die Bilder innerhalb einer redaktionellen Berichterstattung verwendet. Ist dies der Fall, kann man die Bilder zeitlich unbegrenzt nutzen. Da wir keine anderen Quellen haben, besteht auch keine Gefahr, dass wir Bilder nutzen, die keine rechtliche Freigabe haben. Ich gehe aber noch einen Schritt weiter: Zwar verändern wir (zwecks besserer Suche) die Dateinamen der Bilder, nicht aber die Caption oder IPTC Daten Bilder. So werden die Copyrights zusätzlich angezeigt (wenn das Team, der Fotograf oder die Agentur sie hinterlegt haben).

Um so überraschter war ich, als mich Ende November eine Abmahnung für zwei Bilder ereilte. Abgemahnt hatte mich eine Agentur aus Bonn (nennen wir sie mal Agentur A, [Ich nenne die Agenturen und die Kanzlei bewusst nicht. Es hat ja schon Abmahnungen gegeben, wenn man über Abmahnungen berichtet hat.]), die abmahnende Kanzlei sitzt in Berlin. Ein kurzer Check der Bilder brachte dann folgendes Ergebnis:

– Beide Bilder stammen aus dem Jahr 2012.
– Beide Bilder sind von einem Formel Eins Rennen in Australien.
– Bild 1 zeigte einen Mercedes F1.
– Bild 2 zeigte Jenson Button auf dem Podium, musste also aus dem McLaren Archiv stammen.

Ich habe beide Bilder aus dem Archiv gefischt und mir die IPTC-Daten mittels Irfan View angeschaut. Fotos kann man, neben einem Wasserzeichen, auch mit weiteren Daten versehen. Die EXIF-Daten kennen mittlerweile die meisten. Dort werden Bildspezfische Daten wie Aufnahmedatum, Blende, Belichtung, Geodaten usw. aufgelistet. In den IPTC-Daten können Fotografen weitere Daten eingeben, zum Beispiel wer die Fotos gemacht hat und weitere Angaben. Diese Daten tauchen dann als Copyrightinfos auf.

Die Überprüfung ergab, dass beide Bilder von einer Hamburger Agentur (Agentur B) stammen. Ich nahm mir vor, Agentur B zu kontaktieren. Dummerweise hatte ich am Folgetag eine Schulung und somit keine Zeit, aber die Kanzlei hatte auch eine Frist bis 10.12.2013 gesetzt, sodass keine allzu große Eile nötig war.

Am nächsten Tag stellte sich heraus, dass ich nicht die einzige Webseite war, die abgemahnt wurde. Unter anderem hatte es auch Thomas Ebbeling von mercedes-fans.de erwischt, der allerdings nur Bild 1 verwendet hatte. Er setze sich mit mir netterweise in Verbindung und alarmierte Mercedes. Mercedes nahm sich der Sache an, überprüfte Bild 1 und kontaktierte alle Agenturen und die Kanzlei. Es stellte sich dann schnell raus, dass Mercedes die Rechte an dem Bild besaß und es somit gar nicht abgemahnt werden konnte. Dies wurde auch per Mail bestätigt.

Ich hatte zusätzlich aber noch die Sache mit Bild 2 in der Abmahnung, bei der mir Mercedes wiederum nicht helfen konnte. Ich kontaktierte Agentur B in Hamburg und hatte einen mittlerweile schon leicht genervten Inhaber am Telefon, der sich nicht erklären konnte, was da passiert sei. Ich sendete ihm Bild 2 nebst URL zu und er bestätigte mir, dass dieses Bild von seiner Agentur, bzw. aus der Pressedatenbank von McLaren stammte.

Nach ein paar Tagen kontaktierte ich dann die Kanzlei. Die Abmahnung hatte man mir vorab per Mail gesendet, aber eine Bestätigung, dass diese vom Tisch sei, hatte ich nicht erhalten. Ich wurde mit einem der Inhaber der Kanzlei verbunden, mit dem ich dann ein wirklich angenehmes und interessantes Gespräch führen konnte (keine Ironie). Denn Agentur A hatte die Bilder en bloc von einer weiteren Agentur erworben, die wiederum die Rechte wohl von einer osteuropäischen Agentur gekauft hatte. Es sei, wie der Anwalt meinte, eine extrem komplexe Kette an Käufen und Verkäufen, alles nur schwer nachzuvollziehen, die Abmahnung habe sich aber selbstverständlich erledigt.

Fazit:
Glück gehabt. Zum einen, weil ich aufgrund der IPTC-Daten schnell die Originalagentur habe ausfindig machen können, zum anderen, weil Mercedes der Sache einen gewissen Nachdruck verliehen hat.

Interessant ist auch, wie der Fotoagenturmarkt mittlerweile international funktioniert. Große Agenturen kaufen in Mengen Fotos ein, deren Herkunft sie offenbar nicht überprüfen. Es reicht, wenn das Material von einer anderen, womöglich bekannten Agentur stammt. Woher die das Material haben wird nicht geklärt. Laut meinen Informationen können Fotos mittlerweile über fünf bis sechs verschiedene Agenturen laufen, bevor sie bei einer großen Agentur im Archiv verschwinden.

Nicht auszuschließen ist, dass gerade osteuropäische Agenturen ein Geschäftsmodell entwickelt haben, das auf der Aneignung von Fotomaterial beruht. Man lädt die Bilder aus den Pressebereichen. überschreibt die IPTC-Daten und verkauft sie dann weiter. Und irgendwann landen diese Bilder halt wieder in einem Land und bei einer Agentur, die ihre Urheberrechte mittels Abmahnungen verteidigt.

Tipps für eine Abmahnung bei Bildern, die aus einer Pressedatenbank stammen:

1. Niemals IPTC Daten löschen. In meinem Fall hätte ich zwar auch ohne diese Daten gewusst, woher die Fotos stammen, bzw. eine Ahnung gehabt. Das muss aber nicht immer so sein.

2. Agentur aus den Daten raussuchen und sofort kontaktieren, oder die Firma anrufen, aus deren Pressedatenbank man die Fotos hat. Die haben meist auch ein Interesse daran, dass da nicht jemand Lizenzgebühren für Fotos verlangt, an denen die Firma die Rechte hat. Das Unternehmen auch klären lassen, ob die Rechte zeitlich begrenzt erworben wurden. Es ist schon vorgekommen, dass ein Unternehmen die Rechte nicht unbeschränkt, sondern nur für einen gewissen Zeitraum erworben hat. Passiert selten sollte aber geprüft werden.

3. Alles schriftlich machen, mindestens per Mail. Sich nicht auf telefonische Aussagen verlassen.

4. Hat man alles zusammen einfach die Kanzlei kontaktieren. Oft reicht die Übermittlung der schriftlichen Bestätigungen, dass man das Material rechtmäßig verwendet hat.

5. Wenn die Kanzlei nicht kommunizieren mag oder nur eine kostenpflichtige Hotline hat, sollte man einen eigenen Anwalt einschalten, der ein Anschreiben formuliert. Man kann den Anwalt auch sofort zwischenschalten, aber zum einen kostet das Geld, zum anderen hilft es dem Anwalt, wenn man selber ein wenig Recherche betreibt.

9 Antworten zu „Abmahnungen wegen Bildern aus einer Pressedatenbank“

  1. Gunnar

    Also eine Kanzlei wird von einer Agentur beauftragt Abmahnungen rauszuhauen, während diese (die Kanzlei) selbst gar nicht so genau über die Rechte der Bilder bescheid weiß? Ernsthaft?

  2. Nein, die Kanzlei bekommt nur den Auftrag des Mandanten. Ob das dann am Ende alles so stimmt, muss man nicht überprüfen. Dafür sind ja die Gerichte da ;) In dem Fall hat die Kanzlei von der Agentur vermutlich aber durchaus den Nachweis erhalten, dass die Agentur die Rechte an den Bildern hat. Dass das nicht stimmte wusste die Agentur ja auch nicht.

  3. Thomas Wiegold

    Na, gehen wir da nicht ein bisschen zu zurückhaltend mit Kriminellen um? Da behauptet jemand, die Rechte an Bildern zu besitzen, die jemand anderes hat. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, und Raubkopierer dürfen von ihrem Tun nicht profitieren! Insofern kommt zumindest eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Beihilfe zum versuchten Betrug infrage, oder?

  4. Gunnar

    Ich kann die Nachsicht hier auch absolut nicht nachvollziehen.

    Die Kanzlei macht sich hier, wie von Thomas Wiegold schon angesprochen, mindestens der Beihilfe zum Betrug schuldig.
    Mal ganz abgesehen von dem Schrecken, denen man Leuten mit so einer Abmahnung bereitet. Nicht umsonst gibt es den Grundsatz ‚Unwissenheit schützt vor Strafe nicht‘.

    Wenn schon die Politik keine Lust hat sich dem Problem der massenhaften Abmahnungen anzunehmen, so gehört doch den kriminellen Abmahnern ganz gehörig auf die Finger geklopft.

  5. dfIas

    Etwas OT, muss aber mal sein:
    In welchem Ozean leben denn die Bildspezfische?
    Und noch ein paar Koppelstriche zum Ersetzen der gefühlt zwei Dutzend Agovise:
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  6. Wenn jemand Leute abmahnen kann, ohne sich sicher zu sein, dass er oder sie die Rechte wirklich hat, weil falsches Abmahnen nicht strafbewehrt ist, dann ist unser Rechtssystem völlig marode.

    Mindestens die Agentur müsste nach so einer Handlung strafrechtlich belangt werden, denn sie verursacht den Abgemahnten erheblichen Schaden (und streicht vielleicht sogar Gewinne ein, wenn Leute lieber direkt zahlen als sich zu informieren)!

  7. Thomas‘

    Sehe ich genauso. Es kann doch nicht angehen, dass Agenturen und Rechtsanwälte blind irgendwelche Abmahnung verschicken, ohne für unrechte Abmahnungen haften zu müssen.

    Denn wenn du einen Anwalt beauftragt hättest für die Konfliktlösung, wärest du auf deinen Kosten sitzengeblieben.

  8. Na es wurde ja auch schon für Bilder von Sarah Wagenknecht aus einer Pressedatenbank erfolgreich abkassiert. Da hat den Betroffenen keiner eine Entschädigung bezahlt, auch wenn die überhaupt nix dafür können, wenn die Linken ein Bild verteilen, an dem sie keine ausreichenden Rechte haben.

    Das mit der zeitlichen Beschränkung kommt durchaus öfter vor, vor allem bei „Lifestyle“-Bildern mit Models, also Blondine mit Handy oder Sony-Kamera und ist eine böse Falle für Onliner. Ein solches Bild gedruckt in einer Zeitschriften-Ausgabe macht keine Probleme, auch wenn die nach 5 Jahren noch nachbestellt werden kann, aber online durchaus. Plus das Risiko, so ein Bild tatsächlich erst nach Ablauf des „Verfallsdatums“ in einen Beitrag einzubauen….

  9. […] Abmahnungen wegen Bildern aus einer Pressedatenbank | Irgendwas ist ja immer – Reloaded “Nicht auszuschließen ist, dass gerade osteuropäische Agenturen ein Geschäftsmodell entwickelt haben, das auf der Aneignung von Fotomaterial beruht. Man lädt die Bilder aus den Pressebereichen. überschreibt die IPTC-Daten und verkauft sie dann weiter. Und irgendwann landen diese Bilder halt wieder in einem Land und bei einer Agentur, die ihre Urheberrechte mittels Abmahnungen verteidigt.” […]